In den letzten Monaten häufen sich wieder Beschwerden aus der Bevölkerung über Verschmutzungen durch Hundekot. Durch die liegengelassenen Hundehaufen wird nicht nur das Ortsbild beeinträchtigt, sondern hierdurch können auch Krankheiten übertragen werden, sodass gesundheitliche Gefahren nicht ausgeschlossen sind. Außerdem bereitet es kein Vergnügen, in einen Hundehaufen zu treten.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die einschlägigen Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Brohltal vom 03.08.2005 verwiesen. Danach haben Hundehalter und -führer folgendes zu beachten:
„Halter und Führer von Tieren - insbesondere Hundehalter und -führer - müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigen. Sollte dennoch eine Verunreinigung stattfinden, so ist diese unverzüglich zu beseitigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.“
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen können mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.
Ich appelliere deshalb nochmals an alle Hundebesitzer, durch mehr Rücksichtnahme und größere Umsicht für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Ortsgemeinde beizutragen. Auch bitte ich die Anbieter von Ferienwohnungen o.ä. in unserer Gemeinde eindringlich darum, Ihre Gäste an diese Pflichten zu erinnern und durch entsprechende Aushänge / Hinweise darüber zu informieren.
Thomas Weber
Ortsbürgermeister
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