Auch wenn z.Zt. der Spielplatz in Untervinxt nicht vollumfänglich genutzt
werden kann, so ist er dennoch keine Hundetoilette! Es ist mir absolut
unverständlich wie man überhaupt seinen Hund in den Sandflächen des
Spielplatzes sein Geschäft verrichten lassen kann, geschweige denn, daß
anschließend der Kram auch noch einfach so liegengelassen wird. Dort spielen
Kinder drin – auch kleine, die schon mal was in den Mund nehmen! Ich hoffe
wirklich, daß diese Vorfälle die absolute Ausnahme bleiben und sich das nicht
mehr wiederholt.
In diesem Zusammenhang verweise ich nochmal auf die einschlägigen
Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in
öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Brohltal vom 03.08.2005. Danach
haben Hundehalter und -führer folgendes zu beachten:
„Halter und Führer von Tieren - insbesondere Hundehalter und -führer - müssen
dafür sorgen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht
verunreinigen. Sollte dennoch eine Verunreinigung stattfinden, so ist diese
unverzüglich zu beseitigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen
sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.“
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen können mit einer
Geldbuße bis 5.000 Euro geahndet werden.
Thomas Weber
Ortsbürgermeister
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